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   VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01   

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VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01 (https://dejure.org/2002,22265)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.05.2002 - VerfGH 134/01 (https://dejure.org/2002,22265)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - VerfGH 134/01 (https://dejure.org/2002,22265)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.03.1984 - 1 BvR 200/84

    Rechtliches Gehör: Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Grundsatzes

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01
    Willkürlich können Entscheidungen im Ablehnungsverfahren nur sein, wenn sie sich bei Anwendung und Auslegung der hier maßgeblichen Bestimmungen der Strafprozeßordnung derart weit von dem verfassungsrechtlichen Bild des gesetzlichen Richters entfernen, daß sie nicht mehr verständlich erscheinen, offensichtlich unhaltbar oder schlechthin abwegig sind und sich der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 19, 38 ; BVerfG, NJW 1984, 1874; BVerfGE 29, 45 ).

    Wegen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot kommt daher ein verfassungsgerichtliches Eingreifen nur in seltenen Ausnahmefällen und jedenfalls nicht schon immer dann in Betracht, wenn die Rechtsanwendung oder das eingeschlagene Verfahren bei der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs Fehler aufweisen sollte (BVerfG, NJW 1984, 1874; Beschluß vom 21. Februar 2002 - VerfGH 74/98 -).

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01
    Verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt daher nicht die richtige Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften im Einzelfall, sondern lediglich die Einhaltung der durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen (BVerfGE 31, 145 ; Beschluß vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - NZM 2000, 231).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01
    Auch wenn der verfassungsmäßige Anspruch auf den gesetzlichen Richter das Recht auf einen neutralen, unabhängigen Richter umfaßt (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfG in NVwZ 1996, 885 zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist die Frage, ob ein Angeklagter zu Recht die Befangenheit eines Richters befürchten und diesen deshalb ablehnen kann, grundsätzlich eine Frage der Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts, hier der §§ 24 ff. StPO.
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für den vollstreckten Haftbefehl, sondern im Prinzip auch für einen Haftbefehl, der gegen einen in seinem Heimatstaat aufhältigen ausländischen Tatverdächtigen gerichtet ist, aber dort nicht vollstreckt werden kann (vgl. Beschluß vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 138/01 - BVerfGE 53, 152 zum außer Vollzug gesetzten Haftbefehl).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01
    Eine Verletzung des Art. 15 Abs. 1 VvB ist nur dann gegeben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß eine weitere Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte veranlassen können (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 28, 17 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01
    Willkürlich können Entscheidungen im Ablehnungsverfahren nur sein, wenn sie sich bei Anwendung und Auslegung der hier maßgeblichen Bestimmungen der Strafprozeßordnung derart weit von dem verfassungsrechtlichen Bild des gesetzlichen Richters entfernen, daß sie nicht mehr verständlich erscheinen, offensichtlich unhaltbar oder schlechthin abwegig sind und sich der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 19, 38 ; BVerfG, NJW 1984, 1874; BVerfGE 29, 45 ).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01
    Daher verlangt das Begründungserfordernis des § 50 VerfGHG, daß der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist des § 51 VerfGHG präzise darlegt, was er bei ausreichender Gehörsgewährung über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte und warum die angegriffene Entscheidung für ihn bei zusätzlichem Vortrag vorteilhafter hätte ausfallen können (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01
    Dabei kommt der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung zu (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44 ).
  • VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96

    Umbenennung einer Straße nach StrG BE § 5 Abs 1 verletzt nicht die allgemeine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01
    Da Art. 7 VvB ebenso wie Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht ausgestaltet ist (vgl. Beschluß vom 13. August 1996 - VerfGH 29/96 - LVerfGE 5, 10 ), kommt ein Verstoß gegen dieses Freiheitsrecht nur in Betracht, wenn der beanstandete Akt der öffentlichen Gewalt nicht in den Schutzbereich eines anderen Grundrechts eingreift.
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01
    Willkürlich können Entscheidungen im Ablehnungsverfahren nur sein, wenn sie sich bei Anwendung und Auslegung der hier maßgeblichen Bestimmungen der Strafprozeßordnung derart weit von dem verfassungsrechtlichen Bild des gesetzlichen Richters entfernen, daß sie nicht mehr verständlich erscheinen, offensichtlich unhaltbar oder schlechthin abwegig sind und sich der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 19, 38 ; BVerfG, NJW 1984, 1874; BVerfGE 29, 45 ).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

  • BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

  • VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtbeachtung der

  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

    Betracht, wenn der beanstandete Akt der öffentlichen Gewalt nicht in den Schutzbereich eines anderen Grundrechts eingreift (vgl. Beschluss vom 16. Mai 2002 - VerfGH 134/01 -).
  • VerfGH Berlin, 09.02.2010 - VerfGH 78/07

    Überraschungsentscheidung bei gleichzeitiger Verhandlung über den Auskunfts- und

    Die schlüssige Rüge einer Verletzung von Art. 15 Abs. 1 VvB erfordert die Angabe, was die Partei bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs über ihr bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte und warum die angegriffene Entscheidung für sie bei zusätzlichem Vortrag vorteilhafter hätte ausfallen können (Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 16. Mai 2002 - VerfGH 134/01 -, Rn. 38).
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